AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1., Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder
von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.
2., Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,
Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc. verändern, so sind wir
berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
3., Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Wurde keine gegenteilig Vereinbarung getroffen, sind unsere Forderungen Zug
um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem
Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,
nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist
berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe
der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
4.,Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern
er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes
haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 15% des Bruttoberechnungsbetrages oder den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen
entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Kunde ohne dazu berechtig zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu
bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen, im letzteren Fall ist er
Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder des tatsächlich entstanden
Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a Konsumentenschutzgesetz) kann
der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei
Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleisungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Es genügt die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmungen vom Vertrag
zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wurde für den
Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren)
für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen mit denen Ausführungen
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
5., Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die den
Gläubigern entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er
sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die
Höchstsätze der Inkassonstitutes gebürenden Vergütungen ergeben. Sofern der
Gläubiger des Mahnwesens selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu
bezahlen.
6., Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug)
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages,
pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassender Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.
7., Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all
seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten
Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten. Allgemein Verkaufsbedingungen für den Handel
unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgeben von der Wirtschafskammer
Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschafskammer
Mitglieder Seite 2
8., Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens
9., Schadensersatz
Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist
von Schadensersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthalten oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben
oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
.
10., Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigt weist nach, dass der Fehler in
unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltungsmachung
    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis
    zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
    Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
    ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtig, angefallene
    Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
    Vorbehaltsware-insbesondere durch Pfändungen-verpflichtet sich der Kunde,
    auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der
    Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen
    Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Waren gehört, darf
    er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisförderung über die
    Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,
    verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die
    Vorbehaltsware, insbesonders für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
    oder der Verschlechterung.
    12., Forderungsabtretung
    Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
    Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
    Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
    Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seiner
    Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die
    Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste
    einzutragen und auf Lieferscheinen, Faktura etc. dem Abnehmer ersichtlich zu
    machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind
    die bei ihm eingegebenen Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese
    nur in unseren Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in
    den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns
    abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
    Zustimmung nicht abgetreten werden.
    13., Zurückbehaltung
    Handelt es sich nicht um einVerbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
    gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
    Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
    Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
    14., Rechtswahl. Gerichtstand
    Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
    ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
    Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
    Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus
    diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens
    sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
    15., Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltene
    personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
    automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist
    verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
    bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
    beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
    Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt
    gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische
    Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
    dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie
    immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
    Technisch Änderungen und Irrtümer (Druckfehler) sowie Preisänderungen vorbehalten